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Führerscheinklassen |
| A | Krafträder über 25 kW. Ab einem Alter von 25 Jahren ist ein Direkteinstieg ohne Leistungsbeschränkung möglich. |
| A1 | Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW. Für 16- und 17 jährige gilt eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. |
| Abeschränkt | Krafträder mit einer Leistungsbeschränkung von 25 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Ab 18 Jahre. 2 Jahre auf Motorräder mit 25 kW beschränkt, danach automatisch offen (A). |
| B | Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t, sowie einem Anhänger bis 750 kg oder mit einem Anhänger über 750 kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht das Leergewicht des Fahrzeuges nicht überschreitet und die Gesamtmasse der Kombination 3,5t nicht überschreitet. |
| M | Kleinkrafträder sowie Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h. Mindestalter: 16 Jahre. |