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Prüfung |
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Theoretische
Prüfung
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| Die theoretische Prüfung wird vor der praktischen abgelegt. Bei Nichtbestehen wird man auch nicht zur praktischen Prüfung zugelassen. Es handelt sich bei dieser Prüfungsform um einen Ankreuztest. Eine Frage wird gestellt und drei Antwortmöglichkeiten vorgegeben. Es können eine, aber auch mehrere Lösungen richtig sein. Jede Frage hat zudem noch eine Wertigkeit, nach der sich die Fehlerpunktzahl bei falschem Beantworten richtet. |
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| Als Fehler gilt grundsätzlich jede nicht oder nicht richtig beantwortete Frage. Mehrere Fehler in der Beantwortung einer Frage werden als EIN Fehler bewertet. Zu jeder Frage wird die mögliche Fehlerpunktzahl angegeben und kann 2, 3, 4 oder 5 Punkte ausmachen. |
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| Gesetzlich vorgeschrieben ist keine Mindestzeit, da aber jeder Prüfer seinen Nachtschlaf benötigt, wird in der Regel eine Beantwortungszeit von 30 Minuten vorgegeben. |
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| Die Antworten in den Prüfungsbögen umfassen nicht unbedingt alle möglichen Antworten auf die Fragen. Darum sollte man den theoretischen Unterricht regelmäßig besuchen, denn der Fahrlehrer erläutert die Situation und gibt alle möglichen Antworten. |
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| Die theoretische Prüfung kann bereits 3 Monate vor dem 16. bzw. 18. Geburtstag durchgeführt werden. Bei Bestehen kann man sich zur praktischen Prüfung anmelden. |
| Erlaubte Fehlerpunkte | |
| A | 9 |
| Abeschränkt | 9 |
| A1 | 9 |
| B | 9 |
| M | 9 |
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Praktische
Prüfung
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Bei bestehen der praktischen Prüfung erhält man seinen Führerschein - vorausgesetzt, man ist schon 16 bzw. 18 Jahre alt. Man kann 1 Monat vor dem 16. bzw. 18. Geburtstag die praktische Prüfung machen, dann muss man den Führerschein in der zuständigen Führerscheinstelle abholen. Die Prüfung wird auf dem Fahrschulauto durchgeführt. Prüfer ist ein Mitarbeiter des TÜV (DEKRA). Prüfungsfahrten haben eine vorgeschriebene Mindestlänge und man muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Damit man von vornherein diese Anforderungen an die Fahrt kennt, haben wir diese im folgenden aufgeführt. |
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| Die praktische Prüfung setzt sich kurzgefasst aus folgenden Teilen zusammen: |
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Grundfahraufgaben - Auf Verkehrsarmen Straßen oder Plätzen durchzuführende Übungen, die dem Nachweis der Fahrzeugbeherrschung bei niedriger Geschwindigkeit dienen. Fahrprüfung außerhalb geschlossener Ortschaften. Der Prüfer erläutert vor Fahrtantritt, in welcher Weise er seine Anweisungen geben wird. Außerdem gibt er die Fahrstrecke und Fahrtziele an. |
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| Fehler: |
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Nicht alle Fehler führen zum Nichtbestehen der Fahrprüfung. Jede Grundfahraufgabe darf zweimal wiederholt werden, aber nicht, wenn ein Gegenstand oder ein anderes Fahrzeug angefahren wird, der Bewerber um die Fahrerlaubnis einer Zweiradklasse stürzt, oder der Prüfling andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet. |
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| Zum Abbruch der Prüfungsfahrt führen: |
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| wiederholte Fehler bei den Grundfahraufgaben | |
| Gefährdung oder Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer | |
| Nichtbeachten der Vorfahrt | |
| Nichtbeachten von roten Ampeln | |
| Fehler, die das Eingreifen des Fahrlehrers erfordern |
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| Bei einer Häufung leichter Fehler, die allein nicht zum Durchfallen führen, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Als da wären: | |
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| Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot | |
| ungenügender Abstand | |
| falsches Einordnen vor dem Abbiegen | |
| mangelhafte Verkehrsbeobachtung | |
| Nicht- oder Falschbenutzung des Fahrtrichtungsanzeigers usw... | |
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| Allerdings können gute Leistungen bei der Prüfungsfahrt leichtere Fehler ausgleichen. | ||||||||||||||||
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| Die Prüfungsfahrt | ||||||||||||||||
| Bei der Prüfungsfahrt muss der Bewerber nachweisen, dass er fähig ist, selbständig das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher zu führen und sich dem Verkehrsfluss anzupassen. | ||||||||||||||||
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| 1. Fahrtechnische Vorbereitung | ||||||||||||||||
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In Einzelfällen kann es zu Kenntnisüberprüfungen über einzelne Funktionen (Warnblinkanlage, Licht, Hupe...) des Fahrzeugs kommen. |
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| 2. Verhalten beim Anfahren | ||||||||||||||||
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Vor und beim Anfahren ist insbesondere der rückwärtige Verkehr zu beobachten. Mit Fahrzeugen der Klasse B sollte nach ca. einer Fahrzeuglänge der Wechsel in den 2. Gang vollzogen sein. |
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| 3. Gangwechsel | ||||||||||||||||
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Der Bewerber sollte frühestmöglich den nächsthöheren Gang wählen und bei Fahrzeugen der Klasse B bis 50 km/h mindestens die ersten 4 Gänge verwendet haben. Auch der 5. Gang sollte frühestmöglich genutzt werden. Der Bewerber soll zeigen, dass er die richtige Handhabung des Fahrzeuges in Steigung und Gefälle beherrscht. |
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| 4. Beobachtung der Fahrbahn und Beachtung der Verkehrszeichen und -einrichtungen | ||||||||||||||||
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| 5. Fahrgeschwindigkeit | ||||||||||||||||
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Die Geschwindigkeit ist der jeweiligen Verkehrslage anzupassen. Eine übertrieben langsame Fahrweise ist unzulässig. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden. Allerdings werden kurzfristige Überschreitungen nicht beanstandet. Beim Beschleunigen sind unnötig hohe Motordrehzahlen zu vermeiden. |
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| 6. Abstand halten zum vorausfahrenden Fahrzeug | ||||||||||||||||
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Der notwendige Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ist unbedingt einzuhalten. |
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| 7. Überholen | ||||||||||||||||
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Es muss die Möglichkeit gegeben sein. Dabei ist folgendes zu beachten: |
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8. Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen |
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| Sorgfältige Beobachtung des Verkehrs | |
| Rechtzeitiges Anpassen der Geschwindigkeit | |
| Rechtzeitige Bremsbereitschaft | |
| Ausreichend große Lücken sollen genutzt werden. Unnötiges Zögern ist zu vermeiden | |
| Einfahren in Vorfahrtstraße ohne wesentliche Behinderung | |
| Bei vorhersehbarem, längeren Halt, sollte der Motor abgestellt werden | |
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| 9. Abbiegen und Fahrstreifenwechsel | |
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Beim Abbiegen nach links und beim Wechsel des Fahrstreifens nach links sind Innen- und Außenspiegel zu benutzen. Beim Abbiegen nach rechts und beim Wechsel des Fahrstreifens sind der Innen- und der rechte Außenspiegel zu benutzen. Es ist rechtzeitig zu blinken. In besonderen Verkehrssituationen (z.B. Abbiegen bei vorhandenen Radwegen) ist ein Schulterblick erforderlich. Nachfolgender und Querverkehr sind zu beobachten. Ein richtiges und rechtzeitiges Einordnen, auch in Einbahnstraßen, ist erforderlich. Auf langsame Verkehrsteilnehmer (z.B. Radfahrer) ist zu achten. Unnötiges Ausholen in den Fahrstreifen des Gegenverkehrs ist beanstandungswürdig. Außerdem sind unnötige Fahrstreifenwechsel zu vermeiden. |
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| 10. Verhalten gegenüber Fußgängern, die die Fahrbahn überqueren | |
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Der Bewerber darf sich Fußgängern nur mit einer solchen Geschwindigkeit und einem solchen Sicherheitsabstand nähern, dass sie beim Überqueren der Straße das Gefühl der Sicherheit behalten. Richtiges Verhalten an Fußgängerüberwegen ist besonders wichtig. |
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| 11. Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften | |
| 11.1 Vorausschauendes Fahren | |
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Beobachten des Verkehrsraumes und der Fahrbahnränder |
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| Beobachten des nachfolgenden Verkehrs durch die Rückspiegel, im Nahbereich erforderlichenfalls durch Schulterblick | |
| Beobachten von einmündenden und kreuzenden Straßen bereits aus größerer Entfernung | |
| Rechtzeitiges Reagieren auf entgegenkommende Fahrzeuge, andere Verkehrsteilnehmer, Engstellen, Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen, Änderungen der Fahrbahnbeschaffenheit und Hindernisse | |
| Richtiges Einschätzen der Geschwindigkeit anderer Verkehrsteilnehmer | |
| Wählen einer geeigneten Umkehrmöglichkeit und verkehrsgerechtes Umkehren | |
| Deutliches Fahren (z.B. Geschwindigkeit anpassen, Blinken, Einordnen) | |
| Richtiges Verhalten bei gefährlicher Fahrbahnbeschaffenheit (z.B. Nässe, Laub, Rollsplitt) | |
| Fahren nach Wegweisern | |
| Vor einem absehbaren Anhalten, z.B. an einer Kreuzung oder vor einer roten Ampel, ohne Gas und ohne Zurückschalten den Schwung nutzen und das Fahrzeug rollen lassen | |
| Unnötiges Bremsen und Beschleunigen vermeiden | |
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| 11.2 Richtige Fahrbahnbenutzung | |
| Beachten des Rechtsfahrgebots | |
| Einhalten eines ausreichenden Abstands zum Fahrbahnrand | |
| Richtiges und spurtreues Fahren innerhalb des Fahrstreifens | |
| Ausnutzen von Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen | |
| Richtiger Fahrstreifenwechsel | |
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| 11.3 Fahren auch bei höheren Geschwindigkeiten | |
| Fahren mit höherer Geschwindigkeit, soweit dies möglich (z.B. nicht bei Schnee...) | |
| Es ist höchstens mit zulässiger Höchst- bzw. Richtgeschwindigkeit zu fahren | |
| Nicht ohne triftigen Grund langsam fahren | |
| Abstand halten | |
| Ausnutzen von Überholmöglichkeiten | |
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| 12. Fahrtechnischer Abschluss der Fahrt | |
| Sicherung des Fahrzeugs gegen wegrollen (Gang, Handbremse) | |
| Abschließen | |
| Beobachtung des Verkehrs vor und beim Öffnen der Tür | |
| Mindestfahrzeiten praktische Prüfung | |
| A | 60 Minuten |
| Abeschränkt | 60 Minuten |
| A1 | 45 Minuten |
| B | 45 Minuten |
| M | 30 Minuten |